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Einstiegsqualifizierung (EQ)

Mit der Einstiegsqualifizierung (EQ) unterstützt der Bund Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Jugendlichen ein bezahltes Langzeitpraktikum anbieten möchten und ihnen damit die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung ermöglichen. Das Programm richtet sich an Jugendliche mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Ebenso richtet es sich an Jugendliche, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen, lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind.

Modalitäten der Einstiegsqualifizierung

Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber stellen den Praktikumsplatz mindestens ein halbes Jahr – oder länger, maximal jedoch 12 Monate – zur Verfügung. Sie melden den Platz an die zuständige Industrie- und Handelskammer, an die Handwerkskammer oder an die zuständige Interessenvertretung.

Haben Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber bereits eine ganz bestimmte Teilnehmerin oder einen ganz bestimmten Teilnehmer im Auge, muss sich diese Teilnehmerin oder dieser Teilnehmer bei der Agentur für Arbeit melden und die Teilnahme genehmigen lassen. Ansonsten wird anderen dort registrierten jungen Menschen ein Platz für die Einstiegsqualifizierung angeboten.

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung muss vor Beginn des Praktikums bei der zuständigen örtlichen Agentur für Arbeit gestellt werden.