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Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind die Interessenvertretung für Industrie und Handel der Unternehmen der deutschen Wirtschaft. Es besteht für alle zugeordneten Unternehmen eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft zur IHK.

Industrie- und Handelskammern und Ausbildung

Für viele Betriebe sind die Kammern die ersten Ansprechpartnerinnen bei Fragen zur Ausbildung.

Die Industrie- und Handelskammern vermitteln Lehrstellen, organisieren Inhalte und Ablauf der Berufsausbildung in den dazugehörigen Berufen (im kaufmännischen Bereich) und nehmen die Abschlussprüfungen ab. Die Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen der IHK überprüfen beispielsweise, ob die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) eingehalten werden und beraten Betriebe im Hinblick auf Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag ergeben. Sie beantworten auch Fragen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Die Spitzenorganisation der IHK ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Der DIHK informiert unter anderem auch über Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung.