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Lernbehinderung

Lernbehinderung ist ein Sammelbegriff zur Umschreibung verschiedener Formen längerfristig erschwerten Lern- und Leistungsverhaltens. Der Begriff umfasst ein Konzept, das auf die pädagogische und rehabilitative Förderung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist, deren gesellschaftliche und berufliche Eingliederung durch erhebliche Lern- und Leistungsrückstände gefährdet ist.

Besonderer Förderbedarf

Die Ursachen für Lernbehinderungen sind vielfältig, sie kommen durch viele Einflüsse zustande. Eine besondere Rolle spielen ungünstige lern- und kommunikationsfeindliche Umgebungen im Elternhaus. Das Merkmal "Lernbehinderung" drückt aus, dass der oder die Betreffende schwerwiegend und lang andauernd in seinem oder ihrem allgemeinen Lernen in Schule und Ausbildung beeinträchtigt ist. Damit ist aber nichts darüber ausgesagt, in welchen mentalen Bereichen die Schwierigkeiten bestehen. Jugendliche mit Lernbehinderung können sich in ihrem Leistungsprofil zum Teil erheblich voneinander unterscheiden.

Lernbehinderungen sind kein unabwendbares Schicksal. Kinder und Jugendliche, die nicht in der Lage sind, die allgemeine Schule erfolgreich zu durchlaufen, benötigen besondere Hilfen und gezielte Förderung. Entsprechendes gilt für Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen eine berufliche Ausbildung und Eingliederung nicht in altersüblicher Weise gelingt. Bei entsprechender Förderung aber gibt es viele Menschen, denen ihr ehemaliger Status "lernbehindert" später im Berufsleben nicht mehr anzumerken ist.

Teilleistungsstörungen

Man spricht von Teilleistungsstörungen, wenn bestimmte allgemeine geistige Fähigkeiten beeinträchtigt sind, nicht aber die Lernfähigkeit insgesamt. Dies betrifft meistens den Umgang mit Sprache und/oder Schrift sowie den Umgang mit Zahlen.

Es kann auch eine allgemeine Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) vorliegen. Möglicherweise stellt aber nur der Umgang mit der gesprochenen Sprache ein Problem dar, so dass die Jugendlichen in ihrer Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit beeinträchtigt sind. Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen bestehen oft darin, dass die Jugendlichen nicht schriftlich und/oder im Kopf rechnen können oder nur in einem kleinen Zahlenraum, zum Beispiel zwischen 0 und 100, richtig rechnen.

Hilfen

Junge Menschen mit Lernbehinderung können während einer Berufsausbildung in Betrieben bzw. Dienststellen schwerbehinderten Menschen per Gesetz gleichgestellt werden, auch wenn der Grad der Behinderung (GdB) unter 30 liegt oder bislang noch gar nicht festgestellt wurde.

Die Gleichstellung wird von der Agentur für Arbeit bewilligt. Die Gleichstellung ermöglicht zusätzliche Förderungen durch das Integrationsamt, zum Beispiel eine umfassende Betreuung durch einen Integrationsfachdienst (IFD) oder Prämien und Zuschüsse zu den Kosten einer betrieblichen Berufsausbildung. Integrationsfachdienste geben Tipps für den jweiligen Einzelfall und bieten begleitende Betreuung an, bei Bedarf auch über die Einarbeitungszeit hinaus.