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Handwerkskammer (HWK)

Die Handwerkskammern (HWK) vertreten die Interessen des gesamten Handwerks und regeln die Belange des Handwerks im Rahmen ihrer Selbstverwaltung im jeweiligen Kammerbezirk. Zu den Handwerkskammern gehören die selbstständigen Handwerkerinnen und Handwerker, die Inhaberinnen und Inhaber handwerksähnlicher Betriebe sowie die Gesellinen und Gesellen und die anderen Beschäftigten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in diesen Betrieben. Es besteht für alle zugeordneten Handwerksbetriebe eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft zur HWK.

Ausbildungsberufe im Handwerk

Das Handwerk bietet über 150 Ausbildungsberufe an in den Branchen Bau, Holz, Metall/Elektro, Bekleidung, Nahrung, Gesundheit, Glas und Papier – darunter auch viele mit besonderen Ausbildungsregelungen für junge Menschen mit Behinderung.

Anlaufstellen für die Ausbildung

Die Handwerkskammern sind eine wichtige Anlaufstelle bei Fragen rund um eine Ausbildung im Handwerk. Sie bieten zahlreiche Beratungs- und Informationsangebote an und organisieren regionale Lehrstellenbörsen. Über den Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) gibt es weitere Angebote für Auszubildende.