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Hartz IV

Hartz IV steht für das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Dieses wurde als vierter und letzter Bestandteil der so genannten Hartz-Reformen im Jahr 2005 eingeführt.

Durch die Reformen wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen zum Arbeitslosengeld II (Alg II) (umgangssprachlich "Hartz IV") mit festen Regelsätzen zusammengefasst. Hartz IV bzw. Alg II ist somit eine Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende, die durch die kommunalen Jobcenter erbracht wird.

Durch die Reformen wurde auch die Zahlung des Arbeitslosengeldes (Alg I) auf 18 (beziehungsweise 24 Monate für ältere arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) begrenzt.