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Arbeitslosengeld II (Alg II) / Sozialgeld

Arbeitslosengeld II (Alg II) (umgangssprachlich auch: Hartz IV) ist eine Geldleistung für Hilfebedürftige, die grundsätzlich arbeiten können, aber keine Arbeit finden oder mit ihrem Einkommen nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Menschen verdienen. Arbeitslosengeld II (Alg II) ist gleichzusetzen mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die auf das befristete Arbeitslosengeld (Alg I) folgt.

Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in einem

ALG II soll den Betroffenen helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und am kulturellen Leben teilzunehmen. Zusätzlich sollen ihnen die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und spezielle Beratungsangebote helfen, wieder bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. In der Leistung sind seit 2005 die ehemalige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengefasst. Die Leistung wird im örtlichen Jobcenter beantragt.