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Grundsicherung

Grundsicherung ist eine Sozialleistung in zwei unterschiedlichen Fällen:

  1. Grundsicherung für Arbeitsuchende, siehe Arbeitslosengeld II (Alg II).
  2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dies ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung in Deutschland für über 65-Jährige und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr. Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SGB XII), wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind.