Stellungnahme Inklusive Lösung für alle Kinder und Jugendliche

In Deutschland haben rund 360.000 Kinder und Jugendliche eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung. Bisher ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII einzig für Leistungen der Eingliederungshilfe für rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung zuständig. Etwa 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind wiederum den Trägern der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zugeordnet.

Die Unterscheidung von seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung ist seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht mehr zeitgemäß. Es steht nicht länger die Ursache einer Behinderung im Vordergrund, sondern die Teilhabeeinschränkung bzw. Barrieren der Umwelt.

Die Überwindung der bisherigen Unterscheidung ist mit der angestrebten Reform des SGB VIII folgerichtig und für die Schaffung einer „Inklusiven Lösung“ in der Kinder- und Jugendhilfe notwendig und überfällig. Der Entwurf sieht für diesen in zwei Phasen strukturierten Prozess eine lange Umsetzungszeit vor, die den betreffenden zuständigen Stellen ausreichend Zeit zur Umsetzung geben sollte.

Zu diesen und weiteren Punkten des vorliegenden Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt der Vorstand der BAG BBW im Folgenden Stellung.

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Stellungnahme_BAG_BBW_Kinder-_und_Jugendstaerkungsgesetz.pdf