Das Lexikon ist ein Service von REHADAT.

Betriebsintegrierter Arbeitsplatz (BiAP)

Betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze (BiAP) sind Außenarbeitsplätze der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) für Werkstattbeschäftigte in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, Verwaltungen oder Organisationen. Betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze sind nicht räumlich, jedoch organisatorisch an eine anerkannte WfbM gebunden. Die Beschäftigten werden vor und während ihrer Zeit im Betrieb von der Integrationsbegleitung (Fachkräften der Integrationsfachdienste) betreut. Auch die Entlohnung und Versicherung der Beschäftigten erfolgt weiterhin über die Werkstatt.

Zielgruppe

Zur Zielgruppe der Betriebsintegrierten Arbeits- und Berufsbildungsplätze gehören Beschäftigte, die sich im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer WfbM befinden und sich eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt wünschen. Die betriebsintegrierten Arbeitsplätze bieten für alle Beteiligten die Möglichkeit, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erst einmal zu eproben – längerfristig wird damit aber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angestrebt.

Organisation

Die Betriebsintegrierten Arbeits- und Berufsbildungsplätze können als Einzel- oder auch als Gruppenarbeitsplätze eingerichtet werden. Die Kooperation zwischen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie der jeweiligen Werkstatt wird vertraglich geregelt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen der Werkstatt für die erbrachte Dienstleistung des Beschäftigten ein vertraglich vereinbartes Entgelt.