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Schwerbehindertenrecht

Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die die Rechtsverhältnisse von Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland betreffen. Rechtsgrundlage ist seit dem 1. Januar 2018 der dritte Teil des SGB IX, in dem "Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)" enthalten sind (§§ 151-242 SGB IX).

Ziel des Schwerbehindertenrechts ist insbesondere die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der schwerbehinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Fernerhin sollen durch das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen von behinderten Menschen vermieden bzw. ausgeglichen werden.

Regelungsgegenstände im Schwerbehindertenrecht

Im Schwerbehindertenrecht finden sich nähere Bestimmungen beispielsweise zur Definition von Schwerbehinderung und Gleichstellung, zur Beschäftigungspflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, zu sonstigen besonderen Arbeitgeberpflichten und Rechten schwerbehinderter Menschen, zum besonderen Kündigungsschutz, zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder Inklusionsbetrieben, zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, zu den Aufgaben der Integrationsämter und Integrationsfachdienste sowie zur Wahl und zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung.