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Epilepsie

Mit Epilepsie wird eine Gruppe von Erkrankungen bezeichnet, bei denen wiederholt epileptische Anfälle auftreten, die durch plötzliche extreme Aktivitätssteigerungen des Zentralnervensystems ausgelöst werden. Dabei handelt es sich um vorübergehende Funktionsstörungen des Gehirns. Es gibt vielfältige Formen epileptischer Anfälle, die sich hinsichtlich ihrer Häufigkeit und Schwere erheblich voneinander unterscheiden.

Häufigkeit und Auswirkungen

Etwa ein Prozent aller Menschen, unabhängig von Geschlecht oder Hautfarbe, erkranken an Epilepsien. In Deutschland sind über 800.000 Menschen von Epilepsien betroffen. "Krank" sind von Epilepsien betroffene Menschen gewöhnlich nur durch die Symptome, die während des akuten Anfalls auftreten.

Bis zu 70 Prozent aller Menschen mit Epilepsie haben bei fachkundiger Behandlung (beispielsweise durch Medikamente, einen chirurgischen Eingriff, verhaltenstherapeutische Maßnahmen) ihre Erkrankung unter Kontrolle und können zuverlässig anfallsfrei leben. Bei den meisten Menschen mit Epilepsie ist die Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt. Schwierigkeiten entstehen vielmehr durch die allgemeine Unkenntnis über das Krankheitsbild. Diese erschwert oft den Einstieg in das Berufsleben sowie den Erhalt des Arbeitsplatzes.

Epilepsie und Berufswahl

Für Menschen mit Epilepsie bieten sich heute wesentlich mehr Berufe und eine größere Vielfalt an Arbeitsplätzen als in der Vergangenheit: Das liegt zum einen daran, dass sich mit medikamentöser oder operativer Behandlung das Auftreten von Anfällen effektiver vermindern oder völlig unterdrücken lässt, zum anderen sorgen verbesserte Arbeitsschutzmaßnahmen an vielen Arbeitsplätzen dafür, dass selbst beim Auftreten eines Anfalles während der Tätigkeit kein größeres Verletzungs- oder Unfallrisiko besteht. Bei der Berufswahl müssen in jedem Einzelfall neben der besonderen Art der Anfälle auch etwaige Gefährdungen im Beruf berücksichtigt werden.

Bei der Berufswahl sollte ein Beruf mit möglichst breitem Einsatzspektrum gewählt werden, um bei etwaigen später auftretenden Teileinschränkungen den Arbeitsplatz erhalten zu können.

Wichtig ist bei einer betrieblichen Ausbildung, dass Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Arbeitskolleginnen und -kollegen über die Erkrankung des oder der Auszubildenden informiert sind, damit sie ihm oder ihr mit Verständnis und Rücksichtnahme begegnen können und im Notfall auch erste Hilfe leisten können. Eine gezielte Berufsvorbereitung sollte außerhalb des Klassenverbandes in speziellen Einrichtungen oder Kursen erfolgen. Ergänzend zu den schulischen Maßnahmen gibt es die Möglichkeit, durch Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) der Agentur für Arbeit speziell gefördert zu werden.

Gute Möglichkeiten bieten sich für Menschen mit Epilepsie vor allem in folgenden Berufsbereichen: Kaufmännischer Bereich, Büro, Verwaltung, Medizinisch-technischer Bereich, Montage, Installation, Feingerätebau, Elektrotechnik/Elektronik, Hotel- und Gaststättengewerbe und Gestaltung.

Epilepsie am Arbeitsplatz

Im Arbeitsleben sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bemüht sein, anfallsauslösende Faktoren und erhöhte Verletzungsgefahren auszuschalten, zum Beispiel durch eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung und/oder organisatorische Maßnahmen.

Daneben dürfen aber auch die psychosozialen Faktoren nicht übersehen werden. Die Unvorhersehbarkeit der Anfälle belastet die Betroffenen sehr, ruft Ängste und Verunsicherung hervor. Daher ist es wichtig, das betriebliche Umfeld einzubeziehen. Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte müssen hinreichend über die Erkrankung informiert sein. Sie müssen wissen, wie sie sich während eines Anfalls zu verhalten haben und wann möglicherweise ein Arzt zu rufen ist.

Haftungs- und versicherungsrechtliche Bedenken sind häufig genannte Gründe, anfallskranke Menschen nicht einzustellen. Dieses Risiko wird oft überschätzt. Für Verletzungsfolgen, die unmittelbar durch einen Anfall verursacht werden, tritt die Krankenversicherung ein. Tragen betriebliche Einrichtungen zu den Verletzungen bei, handelt es sich um einen Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.

Arbeitgeber haften nur, wenn sie den Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Auch strafrechtliche Konsequenzen haben Arbeitgeber nicht zu befürchten, wenn sie die Einsatzmöglichkeiten der betroffenen Mitarbeiter/innen sorgfältig prüfen. Hierbei können sie die fachkundige Beratung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Berufsgenossenschaften und der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure des Integrationsamtes nutzen.

Beratung

Für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen stehen im Reha-Team der Agentur für Arbeit speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildung oder Arbeitsstelle behilflich sind.