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Chronische Erkrankung

Eine Krankheit gilt laut den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses als chronische Erkrankung, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Pflegebedürftigkeit mit Pflegestufe 2 oder 3;
  • Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 60;
  • Erwerbsminderung um mindestens 60 Prozent;
  • die betroffene Person muss kontinuierlich medizinisch versorgt werden, um zu vermeiden, dass sich die Erkrankung lebensbedrohlich verschlimmert, die Lebenserwartung vermindert oder die Lebensqualität durch die gesundheitliche Beeinträchtigung dauerhaft eingeschränkt wird.

Menschen mit chronischer Erkrankung haben Anspruch auf eine günstigere Regelung bei den Zuzahlungen im Gesundheitssystem bei Arztbesuchen, Arznei- oder Heilmitteln.