Ausbildungsgeld
Ausbildungsgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende mit Behinderung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld nicht gegeben sind.
Haben Auszubildende mit Behinderung keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, so können sie ggf. Anspruch auf Ausbildungsgeld haben während
- einer beruflichen Erstausbildung,
- einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) einschließlich einer Grundausbildung,
- einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX,
- einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Ausbildungsgeld erhalten im Regelfall junge Menschen mit Behinderung, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben.
Zugrundeliegende Vorschriften
Grundsätzlich gelten für das Ausbildungsgeld die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe. Daneben gibt es aber auch besondere Regelungen, die nur für das Ausbildungsgeld gelten. So bei der Festsetzung des Bedarfs des Ausbildungsgeldes und bei der Anrechnung von Einkommen. Die Höhe des Ausbildungsgeldes ist bundesweit einheitlich geregelt, hängt aber ab vom Alter, Familienstand und der Art der Unterbringung.