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Ergänzende Leistungen

Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sind eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe. Es sind finanzielle oder medizinische Leistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen von den Rehabilitationsträgern begleitend zu einer bewilligten Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zu einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden.

Sonstige Leistungen

Beispiele für unterhaltssichernde Leistungen:

Beispiele für andere ergänzende Leistungen:

  • Übernahme der Beiträge bzw. Beitragszuschüsse zu Sozialversicherungen
  • ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder Funktionstraining
  • Reisekosten, Betriebshilfe oder Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten

Die Bundesagentur für Arbeit leistet im Rahmen der beruflichen Erstausbildung junger Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausbildungsgeld.

Erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen mit Behinderung erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den Bestimmungen des SGB II.