Pressemitteilung Keine Öffnung von Bildungseinrichtungen ohne verpflichtende Corona-Tests 16.02.2021

Mit den schrittweisen Öffnungen von Bildungseinrichtungen nach den Bund-Länder-Beschlüssen kehren auch immer mehr Berufsbildungswerke in den Präsenzbetrieb bzw. den Wechselbetrieb zwischen Präsenz und Heimlernen zurück. Dazu erklärt der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke, Tobias Schmidt:

"Mit sinkenden Corona-Infektionszahlen geht eine schrittweise Öffnung von Bildungsreinrichtungen einher. Für TeilnehmerInnen in Berufsbildungswerken ist das grundsätzlich eine gute Nachricht, wenn der Präsenzbetrieb in greifbare Nähe rückt. Doch wer Bildungseinrichtungen öffnet, muss auch eine verbindliche Teststrategie vorgeben. Sonst führt die Öffnung zielgerichtet in die erneute Schließung.

Von klugen Teststrategien kann aktuell nicht die Rede sein. Jedes Bundesland regelt was es will und das oft an der Realität der Menschen und Einrichtungen vorbei. Konkret heißt das derzeit, dass in einem Bundesland Corona-Tests für den Präsenzbetrieb zur Verfügung gestellt und inklusive Personalkosten refinanziert werden, in anderen Ländern nicht.  Neben der offenen Frage, wer die Kosten trägt, scheut sich die Mehrheit der Bundesländer zudem bis heute, regelmäßige Corona-Tests verpflichtend für alle Bildungsreinrichtungen vorzuschreiben. Das was in Alten- und Pflegeheimen seit Monaten gilt, ist in Berufsbildungswerken, in denen 15 000 jungen Menschen mit Behinderungen qualifiziert und ausgebildet werden, immer noch fakultativ. Im Ergebnis lassen sich nicht alle testen, das Risiko trägt die Einrichtung. Das kann nicht im Sinne des Infektionsschutzes sein. Wir brauchen für Jugendliche mit Behinderungen und ihre PädagogInnen umfangreiche Testungen, um den Präsenzbetrieb so sicher wie möglich zu machen.

Raus aus dem Lockdown ohne ausreichenden Impfstoff setzt voraus, dass regelmäßig und verpflichtend getestet werden kann und muss.  Hier erwarten wir, dass dafür sämtliche Barrieren jetzt ausgeräumt und die Kosten für die Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation unbürokratisch übernommen werden."


PM_BAG_BBW_16.02.2021_Keine_OEffnungen_ohne_Teststrategien.pdf