Pressemitteilung Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken 02.12.2019

Am morgigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen rückt die BAG BBW die Themen Partizipation und Teilhabe ihrer Teilnehmenden am gesellschaftlichen Leben in den Fokus. Dazu erklärt der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V. (BAG BBW), Tobias Schmidt:

„Viel zu lang mussten über 80.000 Menschen mit Behinderung auf ihr gleichberechtigtes Wahlrecht warten. Erst im Frühjahr kippte das Bundesverfassungsgericht den pauschalen Wahlausschluss von Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind.

Bis heute ist gesellschaftliche und politische Mitbestimmung in vielen Bereichen für Menschen mit Behinderungen nicht selbstverständlich. Die UN-Behindertenrechtskonvention legt fest, dass Partizipation für Menschen mit Behinderungen elementar ist, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Diesen Grundsatz nehmen die Berufsbildungswerke ernst. Sie stärken die Arbeit von Teilnehmendenvertretungen und ihre aktive Mitwirkung am Reha-Prozess.

Um diesen Weg konsequent weiterzugehen, werden die BAG BBW gemeinsam mit den Teilnehmendenvertretungen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit eine Teilnehmenden-Mitwirkungsverordnung erarbeiten. In dieser sollen die Rechte und Pflichten der Teilnehmenden im Sinne der UN-Konvention weiter definiert und dadurch die Teilhabe und Partizipation in den BBW gestärkt werden.

Die Unterstützung demokratischer Prozesse bleibt insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen – die mittlerweile vom Deutschen Bundestag über die AfD-Fraktion befeuert wird – eine der Kernaufgaben zivilgesellschaftlicher Organisationen wie den Berufsbildungswerken.“


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