Pressemitteilung Halbherziges „Budget für Ausbildung“ wird keine spürbaren Effekte haben 14.02.2019

Die Bundesregierung prüft derzeit die Einführung eines „Budget für Ausbildung“. Damit sollen mehr Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt gebracht werden – ganz nach dem Vorbild des seit 1.1.2018 eingeführten „Budget für Arbeit“. Dazu erklärt der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), Tobias Schmidt:

„Ein ,Budget für Ausbildung‘ soll künftig für mehr junge Menschen mit Behinderungen den Zugang zur beruflichen Ausbildung verbessern. Betriebe sollen mit Prämien und Lohnkostenzuschüssen nach dem Vorbild des ,Budget für Arbeit‘ für die Beschäftigung und Qualifizierung von schwerbehinderten Menschen aufgeschlossen werden. Was gut gemeint ist, ist jedoch nach dem jetzigen Planungsstand nicht gut gemacht. Das Arbeitsministerium will das Instrument nur auf Werkstattbeschäftige beschränken. Das ist halbherzig. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesteilhabegesetz lehnte die Bundesregierung 2016 den Vorschlag der Länder für ein ,Budget für Ausbildung‘ entschieden ab: Dafür gebe es ‚keinen lebenswirklichen Anwendungsfall‘. Es ist fraglich, ob sich daran bis heute etwas geändert hat. Denn wer den Status ,werkstattfähig‘ bekommt, ist erwerbsunfähig und steht dem ersten Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. 

Nur mit einem gut gemachten ,Budget für Ausbildung‘ besteht eine echte Chance, den betrieblichen Ausbildungsmarkt spürbar zu verändern. Dazu müssen deutlich mehr Menschen mit Reha-Status das Budget nutzen können. Flankierend brauchen Arbeitgeber für die Ausbildung von Menschen mit Handicap ein kompetentes Unterstützer-Netzwerk, wie es die Berufsbildungswerke bieten. Prämien alleine reichen längst nicht aus, um Betriebe für Menschen mit Behinderungen zu öffnen.“

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