Pressemitteilung „Berufsbildungsgesetz bleibt reformbedürftig“ 24.10.2019

CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode vereinbart, die berufliche Bildung zu stärken. Hierzu wird heute in 2./3. Lesung der Regierungsentwurf des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes (BBiMoG) im Bundestag beraten. Dabei dürfen aus Sicht der BAG BBW junge Menschen mit Behinderungen nicht aus dem Blick geraten. Dazu erklärt der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), Tobias Schmidt:

„Die BAG BBW fordert insgesamt eine grundlegendere, inklusive Weiterentwicklung des BBiG. Dazu sind erhebliche Nachbesserungen im Gesetzentwurf nötig. Eine Weiterentwicklung des BBIG muss das Recht aller Menschen mit Behinderungen auf berufliche Bildung weiter stärken, um so das Ziel der UN-BRK eines inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarktes zu erreichen. Das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen ist in der Frage ihrer beruflichen Bildung bzw. Ausbildung bisher nicht ausreichend realisiert. Noch immer gibt es junge Menschen mit Behinderung, die keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können, weil die individuelle Assistenz nicht gewährleistet ist oder es an passenden Ausbildungslehrgängen mangelt.

Der Auftrag ‚Berufsbildung 4.0‘ erfordert als Zukunftsthema die Modernisierung der Ausbildungsordnungen. Die BAG BBW begrüßt das Vorhaben, bei der Neuordnung der Ausbildungsordnungen die fortschreitende technologische und digitale Entwicklung bei der Festlegung der erforderlichen Kompetenzen zu berücksichtigen. Grundsätzlich bedarf es jedoch einer verbindlichen ‚Digital-Strategie‘ im Bereich der beruflichen Bildung, die z.B. auch Fachpraktikerausbildungen berücksichtigt.

Die BAG BBW begrüßt ausdrücklich die geplante Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Grundsätzlich ist keine Differenzierung zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Berufsausbildung vorgesehen, so dass die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG auch für die Ausbildungsförderung von Menschen mit Behinderungen nachvollzogen wird. Die geplante Vergütung orientiert sich am BAföG und wird für Ausbildungsbeginner ab 2020 515 Euro betragen.“ 

Die ausführliche Stellungnahme der BAG BBW e.V. zum "Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG)" lesen Sie hier.

Hintergrund

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V. (BAG BBW) ist ein bundesweites Netzwerk von über 50 Berufsbildungswerken (BBW). Die BAG BBW vertritt die Interessen ihrer Mitglieder, fördert deren Austausch und verfolgt die kontinuierliche Leistungsverbesserung für junge Menschen mit Behinderung.


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