Pressemitteilung Ausbildungsgeld muss auskömmlich und fair sein 03.06.2019

Die Bundesregierung will die Ausbildungsvergütung anpassen. Anlässlich der öffentlichen Anhörung heute im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags erklärt der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), Tobias Schmidt:

„Die Große Koalition plant mit dem aktuellen Gesetzentwurf eine Anhebung der Berufsausbildungsbeihilfe sowie des Ausbildungsgeldes. Grundsätzlich geht der Entwurf in die richtige Richtung. Doch leider fällt die Steigerung für Jugendliche, die während ihrer Ausbildung im Internat untergebracht sind, mit sechs Euro deutlich zu gering aus. Damit bleiben Auszubildende in stationären Wohnformen auch in Zukunft klar im Nachteil.

Der Gesetzgeber muss ein auskömmliches Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Das ist eine Wertschätzung gegenüber den jungen Menschen und eine Verpflichtung aus der geltenden UN-Behindertenrechtskonvention heraus. Gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe gehen Hand in Hand mit einer gelingenden Ausbildung. Jugendliche mit Behinderung haben mehr verdient.“

Die ausführliche Stellungnahme der BAG BBW finden Sie hier.

Hintergrund

Die Bundesregierung plant mit dem „Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (BABAbgAnpG)“ eine Erhöhung der Ausgleichszahlungen in der beruflichen Rehabilitation. Die Höhe des Ausbildungsgeldes für Teilnehmende in Internatsunterbringung beträgt bisher 111 Euro. Dass Teilnehmende in der Berufsvorbereitung, die im Elternhaus leben, 231 Euro sowie in der Ausbildung maximal 425 Euro erhalten, sorgt bei vielen jungen Menschen in Berufsvorbereitung und Ausbildung für Unverständnis.


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