Stellungnahme Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter stärken

Das Teilhabestärkungsgesetz sieht unter anderem Verbesserungen bei den Leistungen der beruflichen Rehabilitation vor.
So soll das Jobcenter zukünftig Rehabilitandinnen und Rehabilitanden besser betreuen und in den Arbeitsmarkt vermitteln, das Budget für Ausbildung erweitert werden und Konzepte zur Gewaltprävention Eingang ins SGB IX finden.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sieht die BAG BBW weiteren Verbesserungsbedarf. Angesichts der enormen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt – insbesondere für Menschen mit Behinderung - muss die Arbeitsmarktteilhabe durch gezielte Maßnahmen und Programme verbessert werden, damit sie nicht noch weiter abgehängt werden.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie nachfolgend.