Arbeit-von-morgen-Gesetz Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern

Heute hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, vor dem Hintergrund eines umfassenden, gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Strukturwandels neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die Themen Bildung und Ausbildung zu schaffen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Bundes­arbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), Tobias Schmidt:

„Die digitale Transformation stellt die Arbeitsmarktpolitik vor immer neue Herausforderungen. Daher müssen jetzt neue Wege zur Gestaltung der Arbeitswelt gefunden werden. Das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn gerade für die Zielgruppe der Geringqualifizierten und ArbeitnehmerInnen, die von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit bedroht sind, müssen mehr Teilhabechancen eröffnet werden. Der im Gesetz verankerte Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung ist deswegen folgerichtig. Davon können auch junge Menschen ohne Schulabschluss künftig profitieren. Denn sie haben ein noch höheres Risiko, zu früh und zu lange in eine Spirale aus Armut und Langzeitarbeitslosigkeit zu geraten. Das gilt es zu durchbrechen und neue Perspektiven zu eröffnen.

Aktuell gibt es keine Weiterbildungsangebote für die heterogene Gruppe der Menschen mit Behinderungen. Hier muss die Bundesregierung nachlegen und gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit neue Angebote entwickeln. Dabei müssen die Zugangsvoraussetzungen angemessen ausgestaltet werden. Neue Hürden beim Zugang darf es vor allem für Menschen mit Beeinträchtigungen nicht geben.

Das heute beschlossene Gesetz will den Übergang von einer außerbetrieblichen Ausbildung in eine betriebliche Ausbildung fördern. Dafür sollen Bildungsträger künftig sogenannte Wechsel-Prämien erhalten. Die Idee ist gut, aber der Anreiz muss höher sein. Eine Prämie von 2000 Euro wird nicht reichen, um Arbeitgeber zu motivieren. Zudem muss das Prämien-Modell auch auf außerbetriebliche Ausbildungen im Reha-Bereich ausgeweitet werden. Gerade für Menschen mit Behinderungen sind mehr Anreize nötig, um inklusive betriebliche Ausbildungen zu fördern.

Die Regierungskoalition hat mit dem Gesetz das bislang befristete Förderinstrument der Assistierten Ausbildung verstetigt. Zudem wurde die Zielgruppe ausgeweitet, der Zugang verbessert und eine durchgängige Begleitung der Jugendlichen zugesichert. Als Träger von AsA-Maßnahmen begrüßen die Berufsbildungswerke diese Entscheidung.“

 

 

Die ausführliche Stellungnahme der BAG BBW zum Gesetz