Neue Zielgruppen Jugendliche ohne Reha-Status im BBW qualifizieren 24.09.2018

Junger Mann stehend - im Hintergund Gartengeräte

BAG BBW/ Jörg Frank (Fotograf)

Jugendliche mit komplexen Teilhabeeinschränkungen, die nicht zwangsläufig auf eine anerkannte Behinderung zurückzuführen sind, haben zunehmend Probleme in bestehenden Regelsystemen gut ausgebildet zu werden. Sie zu qualifizieren, kann nicht allein Aufgabe der Betriebe sein. Vor allem kleine und mittlere Betriebe sind vielfach mit Auszubildenden, die „schwierig“ sind, überfordert.

Die steigenden Abbruchzahlen in betrieblichen Ausbildungen belegen dies. Jeder vierte Jugendliche, der in einem Berufsbildungsangebot heute ankommt, ist zuvor in einer oder mehreren betrieblichen Ausbildung/en gescheitert. Viele haben verschiedenen Förderangebote ausprobiert, jedoch ohne nachhaltigen Erfolg. Zudem tauchen viele Jugendliche im Regelbereich SGB II unter.

Die Vodafone-Studie aus 2015 hat über 20 000 so genannte „entkoppelte Jugendliche“ identifiziert, die mit den bestehenden Regelsystemen temporär oder dauerhaft nicht erreicht werden. Die Ursachen für ihre soziale Exklusion sind vielfältig: familiäre Vernachlässigung, Depressionen, sexueller Missbrauch, Obdachlosigkeit, Suchterkrankungen oder geringe Schulbildung sind oft kombiniert im „Rucksack“ der Betroffenen. Für einige von ihnen können nach vorhergehenden Maßnahmen, etwa aus § 16 h SGB II, die Berufsbildungswerke ein wirksamer Anschluss zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung sein.

Die Qualifizierungsangebote in BBW gehören zu den teuren Maßnahmen im Reha-Portfolio der BA. Allerdings zeigen die Eingliederungsquoten, dass sich die Qualität der Leistungen auszahlt: 64 Prozent der Jugendlichen finden nach spätestens 12 Monaten nach Ausbildungsende im BBW eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Seit einigen Jahren werden in Berufsbildungswerken auch Jugendliche ohne Reha-Status in Modellprojekten ausgebildet. Diese Jugendlichen haben einen hohen Unterstützungsbedarf. Aufgrund multipler Teilhabeeinschränkungen haben sie keine betriebliche Ausbildung geschafft oder sind trotz niedrigschwelliger Unterstützungsangebote oder Integrationsleistungen gescheitert. Damit gehören sie zur Zielgruppe der Berufsbildungswerke.

Beispiele:

  • seit 2015 werden in BBW erfolgreich z.B. geflüchtete Jugendliche für den ersten Arbeitsmarkt fit gemacht

  • die Berufbildungswerke in NRW haben mit dem Projekt „Chance Zukunft“ ein Angebot für sozial benachteiligte Jugendliche geschaffen

  • das BBW Stendal mit dem Projekt „Los geht´s“ in Kooperation mit dem Jobcenter bietet Maßnahmen für schwer erreichbare Jugendliche nach § 16 h SGB II 

  • das BBW Abensberg geht mit dem Projekt „Spurwechsel“ zur Haftvermeidung neue Wege

Das BMAS-finanzierte Projekt PAUA (2014 bis 2017) hatte bereits gezeigt, dass BBW für die beschriebenen Zielgruppen der geeignete Ort zur beruflichen und gesellschaftlichen Qualifizierung sind. Jedoch können aufgrund gesetzlicher Regelungen im SGB III diese Leistungen nicht durch die Arbeitsagenturen abgerufen werden.

Die Finanzierung der laufenden Projekte ist derzeit nicht klar geregelt, daher sind einige Projekte nicht realisierbar. Deswegen sind gesetzliche Änderungen nötig. Strittig ist in aller Regel bereits die Zuständigkeit: Aktuell tritt meist die Jugendhilfe als „Ausfallbürge“ ein, sofern die Jugendämter die Gelder zur Verfügung stellen können.

Zurück ins System mit dem BBW

Berufsbildungswerke wollen insbesondere schwer erreichbare bzw. benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene

  • mit hohem Unterstützungsbedarf, die (noch) keinen anerkannten Reha-Status haben, aber von einer Behinderung bedroht sind oder einen nicht festgestellten Bedarf haben (z.B. psychische Erkrankung), und zwar unabhängig von ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit
  • mit intensivem Unterstützungsbedarf aus Maßnahmen des 16 h SGB II zur Vorbereitung auf eine berufliche Qualifizierung
  • mit Fluchthintergrund, die neben Sprachbarrieren mit psychischen Belastungen kämpfen und temporär das Angebot der „Komplexeinrichtung BBW“ benötigen
  • für deren Förderung die Standardmaßnahmen des SGB III nicht ausreichen

bei der beruflichen Qualifizierung bzw. Entwicklung einer beruflichen Perspektive unterstützen.

BBW können für diese Jugendlichen eine nachhaltige Rückkehr in bestehende Regelsysteme erreichen. Dazu gehören neben Schule, Arbeit, Beschäftigung, Angebote der Jobcenter und Arbeitsagenturen auch Freiwilligendienste, Ehrenamt, familiäre Strukturen oder psychosoziale Beratungssysteme sowie Gesundheits- oder Reha-Maßnahmen.

Mit einer individuell passgenauen sozialpädagogischen Begleitung können gemeinsam mit dem jungen Menschen neue Lebenspläne entwickelt und umgesetzt werden mit dem langfristigen Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt. Dafür erfahren sie die notwendigen Grundkenntnisse sowie persönliche und soziale Kompetenzen, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.

Betriebliche – wenn nötig begleitete Praktika – sollen den Jugendlichen den Schritt in die Erwerbstätigkeit erleichtern und gleichzeitig Arbeitgeber motivieren, sich für diese Zielgruppen zu öffnen.