UN-Behindertenrechtskonvention Inklusions-Fortschritte auf dem Prüfstand 30.07.2019

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2019 den Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Darin werden die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Inklusion seit der ersten Prüfung in 2015 dargestellt. Die Regierung zieht eine insgesamt positive Bilanz. Dazu wird der zuständige Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf noch in 2019 Stellung nehmen.

Die Bundesregierung sieht sich mit der Reform der Eingliederungshilfe sowie den Änderungen im SGB IX bzw. dem Bundesteilhabegesetz und der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts auf einem guten Weg, die UN-BRK umzusetzen. Im Sommer fand zum Berichtsentwurf eine Anhörung der Verbände im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) statt. Die Rückmeldungen der Selbsthilfevertreterinnen und Vertreter waren überwiegend kritisch. Auch die BAG BBW hatte auf verschiedene Lücken im Bericht hingewiesen.
 
Die Verbände der Zivilgesellschaft begleiten den Staatenbericht werden dem zuständigen UN-Fachausschuss einen eigenen Parallelbericht vorlegen. Der UN-Fachausschuss wird nach eigener Bewertung der vorliegenden Berichte in sogenannten „abschließenden Bemerkungen“ der Bundesregierung Empfehlungen zur Umsetzung geben.

Für die BAG BBW ist die Umsetzung der UN-BRK ein zentrales Anliegen. Insbesondere die aktive Verwirklichung der in Artikel 24 (Bildung), 26 (Habilitation und Rehabilitation) und 27 (Arbeit) genannten Rechte verlangt nach einem inklusiven Ausbildungsmarkt. Der Vorstand der BAG BBW hat zum aktuellen Berichtsstand eine Stellungnahme veröffentlicht. Aus Sicht der BAG BBW sollte der Bericht um einige wesentliche Punkte bei der Schaffung eines inklusiven Ausbildungsmarktes ergänzt werden. Zudem ist im Abschnitt „Arbeit und Beschäftigung“ des Berichtsentwurfs auf die „Anderen Leistungsanbieter“ nach § 60 SGB IX, auf den Ausbau inklusiver Formen der beruflichen Ausbildung sowie auf weitere Instrumente zur Aktivierung von Unternehmen bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung dringend hinzuweisen. Nur so kann ein umfassenden Bild der Aktivitäten entstehen, die Teilhabe am Arbeitsleben in unterschiedlichen Facetten ermöglichen sollen.


19-06-19-Staatenpruefung-BAGBBW.pdf