Stellungnahme Den Arbeitsmarkt mit BBW inklusiv gestalten

Die BAG BBW begrüßt die Einführung einer vierten Staffel bei der Ausgleichsabgabe für alle Unternehmen, die entgegen ihrer gesetzlichen Pflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Es muss den Arbeitgebern deutlich schwerer gemacht werden, Menschen mit Behinderung nicht zu beschäftigen. In Deutschland entziehen sich aktuell 25 Prozent der beschäftigungspflichtigen Unternehmen dieser Pflicht vollständig. 

Besonders positiv ist, dass die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe künftig für Zielgruppen eingesetzt werden sollen, die keine anerkannte Schwerbehinderung haben. Die BAG BBW macht sich seit langem dafür stark, dass berufliche Reha-Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene mit multiplen Leistungseinschränkungen aus dem SGB II und SGB VIII und Menschen mit Fluchthintergrund, unabhängig vom sog. Reha-Status, auch in BBW möglich sind. Es braucht nicht nur kurzfristigen Maßnahmen oder Modellprojekte aus dem Ausgleichsfonds zur Aktivierung benachteiligter Jugendlicher, sondern gezielte, nachhaltige Angebote zur beruflichen Eingliederung – von der Berufsvorbereitung bis hin zum Abschluss einer Ausbildung. BBW können junge Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen erfolgreich dabei unterstützen, sich zu stabilisieren, einen Beruf zu ergreifen oder einen „Neustart“ zu schaffen. Das wäre ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Dafür sind weitere gesetzliche Veränderungen nötig. 

Weitere Punkte finden Sie in unserer ausführlichen Stellungnahme.