Covid-19 Berufsbildungswerke in Impfstrategie einbeziehen

Mit Beginn der Corona-Pandemie haben Berufsbildungswerke ihre Angebote an die veränderten Anforderungen umgehend angepasst. Im 1. Lockdown haben sie innerhalb weniger Wochen auf alternative Lehr- und Lernformen umgestellt und bieten seitdem hybride Lernformen für die Jugendlichen in den Heimlernphasen an.

Für die meisten sind diese Angebote zeitweise zwar eine Alternative. Allerdings gibt es auch besonders vulnerable Teilnehmende, die seit Mitte März diesen Jahres aufgrund ihrer mehrfachen Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen ausschließlich im Heimlernen und somit überwiegend isoliert sind. Das betrifft ca. 2 % aller Jugendlichen mit Behinderungen in den Berufsbildungswerken bundesweit. Für diese Risikogruppen können die neuen Impfstoffe eine Möglichkeit sein, beruflich wie gesellschaftlich wieder teilhaben zu können.

Das Positionspapier der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zu ethischen, rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen einer Covid-19-Impfstrategie vom 9. November und die STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung vom 7. Dezember 2020 legen die wichtigsten Impfziele dar. Diese sind

  • die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe (Hospitalisation) und Todesfälle
  • der Schutz von Personen mit besonders hohem arbeitsbedingten Infektionsrisiko (berufliche Indikation
  • die Verhinderung von Transmission sowie der Schutz in Umgebungen mit hohem Anteil vulnerabler Personen und in solchen mit hohem Ausbruchspotential
  • die Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens.

Diese Kriterien treffen auf die Berufsbildungswerke als auch generell auf Einrichtungen der Behindertenhilfe zu. Deshalb dürfen diese jungen Menschen mit Behinderungen sowie Mitarbeitenden aus Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und Behindertenhilfe in der Priorisierung der Covid-19-Impfstrategie der Bundesregierung nicht vergessen werden.