Gesetzentwurf Ausbildung für alle Jugendlichen mit Behinderung erleichtern 30.07.2019

Mit dem "Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe" will die Bundesregierung auch das neue "Budget für Ausbildung" zum 1. Januar 2020 auf den Weg bringen. Die BAG BBW fordert eine Ausweitung des Instruments.

Früher als erwartet wollen Union und SPD  mit ihrem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe den im Koalitionsvertrag verankerten Prüfauftrag für die Einführung eines „Budget für Ausbildung“ nun vorzeitig gesetzlich umsetzen. Damit sollen mehr Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit auf einen inklusiven Ausbildungsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten.

Aus Sicht der BAG BBW kann das geplante Instrument grundsätzlich dazu beitragen, dass in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankerte Recht auf freie Wahl der Ausbildung oder Arbeit zu verwirklichen. Das „Budget für Ausbildung“ ist in seiner aktuellen Ausgestaltung jedoch ungeeignet, den Ausbildungsmarkt grundlegend inklusiv weiterzuentwickeln. Der anspruchsberechtigte Personenkreis wird auf Menschen mit Behinderungen eingegrenzt, die nach Prüfung durch den Reha-Träger aufgrund ihrer vollen Erwerbsminderung dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Somit steht es nur Menschen mit Behinderungen, die einen WfbM-Status haben, zur Verfügung. Fraglich ist, wie viele Personen in der Praxus mit diesem Instrument tatsächlich erreicht werden können.

Die BAG BBW hat dazu eine Stellungnahme verfasst:

19-07-04_Stellungnahme_BAG_BBW_Angehoerigen-Entlastungsgesetz.pdf