10 Jahre UN-BRK Alle jungen Menschen mitnehmen 25.03.2019

Am 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten. Sie hat ein gesellschaftliches Umdenken hin zu mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen angestoßen. Trotz vieler Fortschritte auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft haben immer noch nicht alle Menschen die gleichen Startchancen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), Tobias Schmidt: 

„Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt zu Recht als Meilenstein der rechtlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Sie stellt klar: Gesellschaftliche Teilhabe ist keine freiwillige Fürsorge, sondern ein Menschenrecht. Aber der Weg zur inklusiven Gesellschaft ist trotz vieler Fortschritte noch weit. Berufliche Bildung und Ausbildung sind für viele Menschen weiterhin keine Selbstverständlichkeit.

Beispielsweise hat nicht jeder, der eine oder mehrere Teilhabeeinschränkungen vorweisen kann, einen Reha-Status. Viele junge Menschen bringen psychische Probleme, Suchterkrankungen oder soziale Benachteiligungen mit, die nicht immer als Behinderung anerkannt werden. Gerade für diese Jugendlichen ist es aber wichtig, jemanden zu haben, der sie begleitet, ihr Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen. Berufsbildungswerke haben bereits bewiesen, dass sie dieser Aufgabe gewachsen sind. Sie realisieren das in Artikel 24 UN-BRK garantierte Recht auf Bildung und Ausbildung für junge Menschen jeden Tag aufs Neue.“