Besuch von Bundestagsabgeordneten Zurück ins System ist gut, dauerhaft in Arbeit besser 26.02.2019

Am 25.2.2019 besuchten der örtliche Bundestagsabgeordnete, Dirk Heidenblut, und der aus dem Wahlkreis Bottrop für die Themen Arbeit und Soziales zuständige Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes (beide SPD) das Kolping-Berufsbildungswerk in Essen. Im Austausch mit BBW-Leiter Andreas Stahl und der Geschäftsführerin der BAG Berufsbildungswerke, Tanja Ergin, ging es um die berufliche Qualifizierung von „entkoppelten“ jungen Erwachsenen sowie die Digital-Strategie der Berufsbildungswerke.

Dirk Heidenblut ist neben seiner Mitarbeit im Ausschuss für Gesundheit und Recht auch Mitglied der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ des Deutschen Bundestags. Ihn interessierte insbesondere, wie sich die Berufsbildungswerke auf die Herausforderungen der Digitalisierung einstellen hinsichtlich neuer Berufe, Ausstattung oder Qualifizierung der Mitarbeiter. Geschäftsführerin Tanja Ergin berichtete vom neuen BAG-Fachausschuss Digitalisierung und dem Projekt „KI.ASSIST“, mit dem die Berufsbildungswerke künftig in einem bundesweiten Ver-bundprojekt den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Reha-Ausbildung begleiten werden.

BBW-Leiter Andreas Stahl berichtete, dass das BBW Essen in Sachen Digitalisierung schrittweise bei der Ausstattung ansetze, immer verbunden mit dem Anspruch, dass neue Medien nur dann gewinnbringend eingesetzt werden könnten, wenn die Ausbilder dementsprechend auch geschult sind. Davon überzeugten sich die Abgeordneten unter anderem im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung: Das neue Smartboard macht dort den Unterricht seit Kurzem nicht nur effizienter, sondern vor allem interaktiver und somit spannender für alle - vor allem die Azubis.

„Viele Prognosen über wegfallende Arbeitsplätze sind aus der Praxis heraus nicht nachvollziehbar“
Michael Gerdes, MdB

Als Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ war auch Michael Gerdes neugierig, wie Berufsbildungswerke als Ausbilder auf die „Hysterie der Digitalisierung“ reagieren. „Viele Prognosen über wegfallende Arbeitsplätze sind aus der Praxis heraus nicht nachvollziehbar“, merkte Gerdes an. Aus seiner Sicht seien Arbeitnehmer und Betriebe daher gut beraten, nicht in Hektik zu verfallen.

Ein weiterer Themenschwerpunkt des Nachmittags war die Qualifizierung von jungen Erwachsenen in Berufsbildungswerken, die trotz erheblicher Teilhabeeinschränkungen keinen oder noch keinen Reha-Status haben. Dabei handelt es sich um junge Menschen, die bisher durch alle Raster des Hilfesystems fallen und somit schon heute im Einzelfall zur Zielgruppe der Berufsbildungswerke gehören. „Mit Chance Zukunft, einem Modellprojekt aus Landes- und EU-Mitteln, haben wir in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht, diese schwierige Zielgruppe zu er-reichen und viele von ihnen erfolgreich in ein Regelsystem zu begleiten und zu stabilisieren. Oftmals schließt jedoch für die meisten sich keine berufliche Qualifizierung an, weil sie die Voraussetzungen für betriebliche Ausbildungen noch nicht mitbringen. Wir wollen für diese jungen Menschen nicht nur den Weg raus aus dem SGB II, wir wollen ihnen vor allem auch eine solide Berufsausbildung und somit eine langfristige Arbeitsmarktperspektive ermöglichen“, so Stahl. Die bundesweit an über 50 Standorten vertretenen Berufsbildungswerke hätten sämtliche passgenauen „Angebote unter einem Dach“, um auf die komplexen Anforderungen dieser Menschen zu reagieren - von der Schule über die Ausbildung, dem Wohnen oder auch dem psychologischen und medizinischen Fachdienst.

Berufsbildungswerke müssen mit einem Modell den Beweis antreten

Beide Abgeordnete waren sich einig, dass die Berufsbildungswerke grundsätzlich geeignete Anschlussangebote für diese Jugendlichen sein können, die beispielsweise aus Maßnahmen des 16 h im SGB II kommen, jedoch aufgrund multipler Hemmnisse noch nicht fit genug für eine betriebliche Ausbildung sind. Allerdings müssten die Berufsbildungswerke dies im Rahmen eines Modellprojekts beweisen, bevor eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht werden könne. „Vor allem die Zielgruppe muss klar beschrieben sein, damit der Zugang nicht beliebig ausufert“, machte Dirk Heidenblut deutlich. Michael Gerdes betonte, dass er das Modellvorhaben gerne unterstütze und sicherte zu, die weiteren Schritte zu begleiten.