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Überbrückungsgeld

Das Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) wurden zum 1. August 2006 zu einem einheitlichen Förderinstrument – dem sogenannten Gründungszuschuss – zusammengeführt. Eine Beantragung von "Überbrückungsgeld" ist daher nicht mehr möglich.