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Personelle Unterstützung

Schwerbehinderte Beschäftigte brauchen unter Umständen aufgrund ihrer Behinderung am Arbeitsplatz regelmäßige Personelle Unterstützung durch andere Personen, das heißt Unterstützung durch Vorgesetzte oder Arbeitskolleginnen und -kollegen.

Beispiele für Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen

Die Unterstützungsperson

  • liest einer blinden Kollegin oder einem blinden Kollegen Texte vor,
  • ist einer schwerbehinderten Kollegin oder einem schwerbehinderten Kollegen im Rollstuhl bei bestimmten Tätigkeiten behilflich,
  • hilft einer hörbehinderten Kollegin oder einem hörbehinderten Kollegen regelmäßig bei der Verständigung mit den hörenden Kolleginnen und Kollegen,
  • unterweist eine Kollegin oder einen Kollegen mit geistiger Behinderung regelmäßig am Arbeitsplatz.

Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten entsteht dann eine sogenannte außergewöhnliche Belastung durch die Personelle Unterstützung, wenn die Unterstützungsperson während ihrer Arbeitszeit mindestens eine halbe Stunde Assistenzleistungen ausführt, so dass zusätzliche Personalkosten entstehen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können einen Zuschuss zu diesen Kosten beim Integrationsamt beantragen.

Ist es einem Betrieb nicht möglich, eine Unterstützungsperson zur Verfügung stellen, kann der schwerbehinderte Mensch Arbeitsassistenz beantragen.