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Kinder- und Jugendhilfe

Unter Kinder- und Jugendhilfe wird in Deutschland ein komplexes System aus vielfältigen Aufgaben, Leistungen, Diensten und Einrichtungen öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst.

Gesetzlicher Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe

Die Rechtsgrundlage für die Kinder- und Jugendhilfe ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe. Die Kinder- und Jugendhilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie an ihre Sorgeberechtigten. Sie hat den Auftrag, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und sie bei ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung unterstützen.

Die Kinder- und Jugendhilfe selbst ist ein System außerhalb von Elternhaus, Schule und betrieblicher Ausbildung – sie arbeitet aber mit Eltern, Schule, Berufsausbildung und weiteren Bereichen zusammen.

Jugendhilfe als Rehabilitationsträger

Wenn kein anderer Träger zuständig ist, erbringt die Jugendhilfe mit ihren örtlichen Jugendämtern als Rehabilitationsträger auch medizinische, schulische, berufliche und soziale Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.