Berufseignung
Bei den Ausbildungsvoraussetzungen wird zwischen Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit unterschieden. Eine Person hat die erforderliche Berufseignung, wenn sie die fachbezogenen Eigenschaften mitbringt, die für die Ausübung der typischen Tätigkeiten eines Berufs Voraussetzung sind. Im Gegensatz zur Ausbildungsreife zieht man bei der Beurteilung der Berufseignung die konkreten Anforderungen ganz konkreter Berufe heran.