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Ausbildungsvertrag

Der schriftlich vorliegende Ausbildungsvertrag ist im Rahmen einer Ausbildung ein Muss. Er regelt alle für das Ausbildungsverhältnis wichtigen Punkte. In ihm werden unter anderem Ziel, Gliederung, Beginn und Dauer der Berufsausbildung sowie Dauer der Arbeits- und Probezeit festgelegt. Der Ausbildungsvertrag wird vor Beginn der Ausbildung von der oder dem Auszubildenden und dem Ausbilder oder der Ausbilderin unterschrieben. Wenn die oder der Auszubildende unter 18 Jahre alt ist, muss auch eine erziehungsberechtigte Person unterzeichnen. Ein Exemplar des Ausbildungsvertrags bekommt die zuständige Kammer. Als Anhang zum Vertrag sollte der im Betrieb gültige Ausbildungsplan beigefügt sein.