Das Lexikon ist ein Service von REHADAT.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Förderleistung der Bundesagentur für Arbeit. Berufsausbildungsbeihilfe wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses als Zuschuss geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt vom Elternhaus ist.

Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Menschen

Menschen mit Behinderung erhalten bei Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen der Berufsausbildung Berufsausbildungsbeihilfe gemäß der gesonderten Regelungen der Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Menschen. Ob sie während der Berufsausbildung, der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der Grundausbildung oder anderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder auf Ausbildungsgeld haben, kann bei der Agentur für Arbeit erfragt werden.