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Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Erkrankungen andererseits. Dabei ist sie vor allem beratende Medizin ohne kurative Aufgaben. Das Fachgebiet der Arbeitsmedizin betrachtet den "arbeitenden Menschen" ganzheitlich. Es umfasst die Themen Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation, Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialmedizin, Unfallverhütung und Versicherungsrecht.

Schnittstelle Arbeitsmedizin

Notwendige Voraussetzung für den Erhalt der Gesundheit ist, dass die Arbeitsanforderungen mit dem gesamten betrieblichen Umfeld zu den Fähigkeiten der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passen (Verhältnisprävention) und dass der oder die Einzelne selbst den Erhalt der Gesundheit durch "richtiges" Verhalten unterstützt (Verhaltensprävention). Hierbei beraten Arbeitsmediziner und -medizinerinnen (Betriebsarzt/Betriebsärztin) sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den Betriebsrat oder Personalrat.

Aufgaben der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner

Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner

  • befassen sich auf wissenschaftlich begründeter Basis mit der menschengerechten und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen,
  • decken Ursachen auf für arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und leiten präventive Maßnahmen ab,
  • integrieren chronisch Kranke (beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Rheuma, Epilepsie, Diabetes etc.) und behinderte Menschen in den Arbeitsprozess (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Arbeitsassistenzkräften),
  • wirken an der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit mit.

Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Aufgaben von Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern aufgeführt (§ 3 ASiG).