Das Lexikon ist ein Service von REHADAT.

Pooling

Mit "Pooling" oder "Poolen" (aus dem Englischen: "sich vereinigen, zusammenschließen, bündeln") wird eine neue Regelung gemäß Bundesteilhabegesetz (BTHG) bezeichnet, die vorsieht, dass eine Leistung auch von mehreren Leistungsberechtigten gemeinsam in Anspruch genommen werden kann (§ 61 Absatz 4 SGB IX) bzw. Leistungen für eine Gruppe von Menschen gemeinsam erbracht werden können, wenn es den Betroffenen zuzumuten ist.

Mögliche gepoolte Leistungen

Folgende Leistungen könnten gepoolt erbracht werden:

  • Assistenzleistungen (Anleitungen/Übungen und Begleitung),
  • heilpädagogische Leistungen,
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Fähigkeiten und Kenntnisse,
  • Leistungen zur Förderung der Verständigung,
  • Leistungen zur Mobilität (beispielsweise zur Beförderung durch einen Fahrdienst) sowie
  • Leistungen zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson.

Das Poolen muss gemäß § 104 SGB IX zumutbar sein und es muss dafür eine Vereinbarung mit den betreffenden Leistungserbringern bestehen.