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Rechtsbehelf / Rechtsmittel

Ein Rechtsbehelf ist jedes von der geltenden Rechtsordnung in einem Verfahren zugelassene Gesuch, mit dem eine behördliche – insbesondere gerichtliche – Entscheidung angefochten werden kann – beispielsweise Einspruch, Widerspruch oder Erinnerung.

Rechtsmittel sind Rechtsbehelfe, durch die eine Partei eine gerichtliche Entscheidung prüfen lassen kann – es gibt sie in allen Verfahrensordnungen: Berufung, Beschwerde und Revision.

Die Einlegung eines Rechtsmittels hemmt den Eintritt der Rechtskraft und dient so der Fortführung des Rechtsstreits. Über das Rechtsmittel entscheidet die nächst höhere Instanz.