Entgeltfortzahlung
Die Entgeltfortzahlung ist eine arbeitsrechtliche Regelung mit dem Ziel, soziale Härten zu vermeiden, indem insbesondere chronisch kranke Menschen im Krankheitsfall durch ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber abgesichert werden. Beschäftigte haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen bei ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber, wenn sie aufgrund einer nicht selbst verschuldeten Krankheit arbeitsunfähig sind (und ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens 4 Wochen besteht). Dies gilt für alle Beschäftigten im Sinne des § 1 Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), also auch für Teilzeitbeschäftigte mit einer Arbeitszeit von weniger als zehn Stunden wöchentlich.
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Beschäftigte auch dann Anspruch auf Arbeitsentgelt von bis zu 6 Wochen, wenn sie infolge einer Leistung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung, einer Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder eines sonstigen Sozialleistungsträgers an ihrer Arbeitsleistung verhindert sind und diese in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird.