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Kommunikation

Eine Grundvoraussetzung dafür, dass behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben teilhaben können, ist, dass sie von den Möglichkeiten der Kommunikation nicht ausgeschlossen sind.

So sind im SGB IX, im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), in der Eingliederungshilfe-Verordnung (EinglHVO), Kommunikationshilfenverordnung (KHV) sowie in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Rechte auf Kommunikation und Information für Menschen mit Behinderung festgelegt.