Stellungnahme Hilfsfonds für Rehabilitation und Teilhabe - jetzt nachbessern

Der Vorstand der BAG BBW begrüßt ausdrücklich die Gesetzesinitiative zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für soziale Dienstleister, um die soziale Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Ferner begrüßen wir die explizite Anerkennung u.a. der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation als „zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge“ und die damit verknüpfte Absicht, diese in der aktuellen Krise abzusichern, „um die Versorgung der Bevölkerung und insbesondere der vulnerablen Personengruppen sicherzustellen“ in der vorliegenden Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf.

Die Absicherung sozialer Dienstleister bzw. ihrer Leistungen für Menschen mit Behinderungen auch in Krisenzeiten zeichnet ein sozialstaatliches demokratisches sowie wertebasiertes Regierungshandeln aus. Um dies zu erreichen sind jedoch folgende Nachbesserungen nötig:

• ein Antragsverfahren für Zuschüsse zu den Energiekosten auch für 2023 zu ermöglichen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen

• im Antragsverfahren die Mehrausgaben für weitere Energieträger zu berücksichtigen und dafür Zuschüsse zu gewährleisten

• ein vereinfachtes Antragsverfahren analog zum SodEG für soziale Dienstleister auf den Weg zu bringen

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie nachfolgend.