Stellungnahme Berufsbildungswerke in die Ausbildungsgarantie einbeziehen

Insbesondere für junge Menschen mit Behinderung ist der Übergang ins Arbeitsleben in der aktuellen Wirtschaftslage erschwert. Die Förderlücken in den Schulabgangsklassen während der COVID 19-Pandemie verschärft die Gefahr, dass Abbrüche drohen und diese jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben ohne entsprechende Unterstützung verpassen. Angesichts der eklatanten Fachkräftesituation müssen alle Akteure in die Strategie zur Ausbildungsförderung einbezogen werden. Dazu gehören auch die 51 Berufsbildungswerke in Deutschland, die in über 200 Berufen duale Ausbildungen anbieten und 89 % der Jugendlichen mit Behinderungen erfolgreich bis zum Kammerabschluss führen.

BBW stehen bundesweit an 51 Standorten bereit, aktiv der hohen so genannten Ungelerntenquote junger Erwachsener mit rund 14 Prozent bei den 20- bis 34-Jährigen entgegenzuwirken und gleichzeitig für einen nachhaltigen Berufseinstieg zu sorgen, indem sie jungen Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen gezielte Fördermaßnahmen bieten.

Vor diesem Hintergrund fordert die BAG BBW

  • Berufsbildungswerke in die Ausbildungsgarantie einzubeziehen und sie als außerbetriebliche Ausbildungsbetriebe zur Ausbildung von jungen Menschen mit Teilhabeeinschränkungen zu nutzen;
  • Einstiegsqualifizierungen und Berufspraktika in BBW zusätzlich zu den vorhandenen Angeboten zu ermöglichen;
  • die bestehende Regelung zu Wohnleistungen im SGB II endlich zu korrigieren, damit Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Beeinträchtigungen nicht zwischen den Schnittstellen der Systeme verloren gehen - wer inklusive Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten schaffen will, muss dafür alle bestehenden Hürden abbauen.

Lesen Sie unsere ausführliche Stellungnahme.