Sozialversicherung
Die Sozialversicherung in Deutschland ist eine im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) verankerte Pflichtversicherung zur finanziellen Abdeckung existenzbedrohender Risiken der Versicherten wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung, Arbeitsunfällen und Alter auf Grundlage des Solidaritätsprizips (§ 4 SGB I).
Die Sozialversicherung geht im Wesentlichen auf die Sozialreform Bismarcks im Deutschen Reich ab 1881 zurück. Über 90 Prozent der deutschen Bevölkerung sind derzeit sozialversichert, vor allem Personen in Arbeitsverhältnissen, Auszubildende sowie Angehörige und Selbstständige, die ihre Ansprüche nicht über eine Bedürftigkeitsprüfung, sondern durch regelmäßige Beitragszahlungen (in der Regel Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) erwerben.
Die Träger der Sozialversicherung
Die fünf Säulen der Sozialversicherung haben eigene Versicherungsträger (öffentlich-rechtliche Körperschaften).
Die wichtigsten sind
- für die Krankenversicherung die gesetzlichen Krankenkassen: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Bundesknappschaft, Seekasse, Landwirtschaftliche Krankenkassen;
- für die Unfallversicherung die gewerblichen Berufsgenossenschaften, landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand;
- für die Rentenversicherung die Träger der Deutschen Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See;
- für die Soziale Pflegeversicherung die Pflegekassen;
- für die Arbeitslosenversicherung die Bundesagentur für Arbeit.