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Minderleistung

Man spricht von Minderleistung, wenn die Leistung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern aus behinderungsbedingten Gründen auf Dauer überdurchschnittlich hinter der Leistung anderer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit vergleichbarer Tätigkeit zurückbleibt. In diesem Fall können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgrund einer sogenannten "Außergewöhnlichen Belastung" beim Integrationsamt einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen (Minderleistungsausgleich bzw. Beschäftigungssicherungszuschuss).