Lohnkostenzuschuss
Ein Lohnkostenzuschuss kann sowohl ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sein. Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen dazu führen, dass Menschen mit Vermittlungshemmnissen Arbeit finden, obwohl ihre Produktivität im Vergleich zum Lohn niedriger ist als bei anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Solche Hemmnisse können beispielsweise Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnde Qualifikation oder hohes Alter sein. Meist sind diese Zuschüsse befristet, da das erhoffte Ziel ist, dass die Produktivität nach einer Einarbeitungszeit steigt.
Lohnkostenzuschüsse müssen durch Steuern oder Sozialabgaben refinanziert werden. Sie dienen dem Abbau von Arbeitslosigkeit vor allem dann, wenn sie sich überwiegend auf bestimmte Gruppen beschränken, wie dies beispielsweise beim Eingliederungszuschuss der Fall ist.