Jugendberufsagentur (JBA)
Die Gründung von Jugendberufsagenturen (JBA) geht auf das im Jahr 2010 von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angestoßene Projekt "Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf" zurück. Ihre flächendeckende Einführung war Teil des damaligen Koalitionsvertrags mit dem Ziel der verbesserten beruflichen Integration junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf.
Kooperation der Sozialleistungsträger
Unter dem institutionellen Dach einer Jugendberufsagentur soll die Kooperation der drei Sozialleistungsträger, die im Wesentlichen für die Gruppe der Unter-25-Jährigen verantwortlich sind – Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendamt – vereinfacht, intensiviert und verbessert werden.
Aufgaben der Jugendberufsagentur
Die Jugendberufsagentur unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene dabei, eine passende Berufsausbildung und Beschäftigung zu finden. Die Jugednberufsagentur gibt beratende Unterstützung und vermittelt betriebliche Ausbildungsplätze. Die Jugendberufsagentur informiert auch zu schulischen Ausbildungs- und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten und leistet – wenn erforderlich – eine Erstberatung im Rahmen der Schuldnerberatung, psychosozialen Betreuung und Suchtberatung.
Unterschiedliche JBA-Modelle
Inzwischen wurden deutschlandweit zahlreiche Jugendberufsagenturen eingerichtet (zum 31. Juli 2015 waren es 218), wobei es regional unterschiedliche Modelle der Kooperation zwischen den Akteurinnen und Akteuren gibt. Viele Jugendberufsagenturen nehmen vor allem besonders förderungsbedürftige junge Menschen in den Blick. Vor allem in Großstädten wie Berlin, Bremen oder Hamburg ist der Ansatz aber breiter und richtet sich an ALLE jungen Menschen unter 25 Jahren.