Existenzgründung
Menschen mit Schwerbehinderung können Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz in Anspruch nehmen, wenn
- sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen,
- sie ihren Lebensunterhalt durch die Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer im Wesentlichen sicherstellen können und
- die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist (§ 185 Absatz 3 Nummer 1c SGB IX in Verbindung mit § 21 SchwbAV).
Leistungen bei Existenzgründung
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel folgende Leistungen finanziert werden:
- Technische Arbeitshilfen,
- Arbeitsassistenz,
- die Teilnahme an Leistungen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen der beruflichen Weiterbildung (§ 24 SchwbAV),
- Wohnungshilfen (§ 22 SchwbAV) sowie
- Eingliederungszuschüsse bei Neugründungen.