Pooling
Mit "Pooling" oder "Poolen" (aus dem Englischen: "sich vereinigen, zusammenschließen, bündeln") wird eine neue Regelung gemäß Bundesteilhabegesetz (BTHG) bezeichnet, die vorsieht, dass eine Leistung auch von mehreren Leistungsberechtigten gemeinsam in Anspruch genommen werden kann (§ 61 Absatz 4 SGB IX) bzw. Leistungen für eine Gruppe von Menschen gemeinsam erbracht werden können, wenn es den Betroffenen zuzumuten ist.
Mögliche gepoolte Leistungen
Folgende Leistungen könnten gepoolt erbracht werden:
- Assistenzleistungen (Anleitungen/Übungen und Begleitung),
- heilpädagogische Leistungen,
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Fähigkeiten und Kenntnisse,
- Leistungen zur Förderung der Verständigung,
- Leistungen zur Mobilität (beispielsweise zur Beförderung durch einen Fahrdienst) sowie
- Leistungen zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson.
Das Poolen muss gemäß § 104 SGB IX zumutbar sein und es muss dafür eine Vereinbarung mit den betreffenden Leistungserbringern bestehen.