Pressemitteilung Arbeit-von-morgen-Gesetz: BAG BBW fordert Nachbesserungen 13.03.2020

Heute berät der Bundestag in Erster Lesung das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung. Ziel des Gesetzes ist es, vor dem Hintergrund eines umfassenden, gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Strukturwandels neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die Themen Bildung und Ausbildung zu schaffen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), Tobias Schmidt:

„Die digitale Transformation stellt die Arbeitsmarktpolitik vor immer neue Herausforderungen. Es ist daher bedeutend, dass jetzt neue Wege zur Gestaltung der Arbeitswelt gefunden werden. Das sogenannte „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ ist dabei ein wichtiger Schritt. Denn gerade für die Zielgruppe der Geringqualifizierten und der Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, muss mehr getan werden. Sie dürfen nicht weiter abgehängt bleiben. Der im Gesetz verankerte grundsätzliche Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung ist daher sehr zu begrüßen. Gerade auch junge Menschen ohne Schulabschluss können davon profitieren. Denn sie haben ein erhöhtes Risiko, schon früh in die Spirale aus Armut und Langzeitarbeitslosigkeit zu geraten.

Es gibt derzeit noch keine speziellen Weiterbildungsangebote für Menschen mit Behinderungen. Hier muss die Bundesregierung handeln und gemeinsam mit der BA entsprechende Angebote auf den Weg bringen. Dabei wird es wichtig sein, die Zugangsvoraussetzungen für Weiterbildungen angemessen auszugestalten. Neue Hürden beim Zugang darf es vor allem für Menschen mit Beeinträchtigungen nicht geben.

Das Gesetz will den Übergang von einer außerbetrieblichen Ausbildung in eine betriebliche Ausbildung fördern. Dafür sollen Bildungsträger künftig Wechsel-Prämien erhalten. Die Berufsbildungswerken begrüßen diesen Ansatz ausdrücklich. Damit ein echter Anreiz entsteht, muss die Prämie jedoch deutlich erhöht werden, von derzeit 2000 auf wenigstens 5.000 Euro. Die BAG BBW fordert in diesem Zusammenhang, dieses Prämien-Modell auch auf außerbetriebliche Reha-Ausbildungen auszuweiten. Gerade im Reha-Bereich sind mehr Wechsel-Anreize nötig, um betriebliche Ausbildungen von jungen Menschen zu fördern.

Die Regierungskoalition will das derzeit befristete Förderinstrument der Assistierten Ausbildung gesetzlich verstetigen. Ziel ist es, die Zielgruppe auszuweiten, den Zugang zu verbessern und eine durchgängige Begleitung zu ermöglichen. Als Träger von AsA-Maßnahmen begrüßen die Berufsbildungswerke diese Pläne. Wichtig ist aber, dass der vom Gesetzgeber formulierte Anspruch, ein individualisiertes Unterstützungsangebot zu schaffen, nicht durch andere Vorhaben konterkariert wird."


20-03-13-Arbeit-von-morgen-Gesetz_-_BAG_BBW_fordert_Nachbesserungen.pdf