Mitreden, mitmischen, mitgestalten

In allen Berufsbildungswerken gibt es Interessenvertretungen für die Teilnehmer*innen, so gennante Teilnehmendenvertretungen (TNV). Sie stellen sich jedes Jahr zur Wahl und setzen sich für die Anliegen der Teilnehmer*innen ein. Dafür stehen sie im regelmäßigen Austausch mit der Leitung sowie den Fachkräften. Dabei können sie Einfluss auf innerbetriebliche Entscheidungsprozesse nehmen – bis hin zur Mitbestimmung bei Personalentscheidungen, Bauprojekten oder der Verwendung finanzieller Mittel.

Die Mitglieder der Teilnehmendenvertretung bilden sich stetig fort, um gut auf ihre vielfältigen Aufgaben vorbereitet zu sein. Dafür stellt der Verband die Plattform bereit: die BAG BBW organisiert den Austausch der Teilnehmendenvertretungen in einem überregionalen Fachausschuss, die Schulungsangebote und lädt alle zwei Jahre die Interessenvertreter*innen aus allen Berufsbildungswerken zu einem bundesweiten Netzwerktreffen ein.

Die Eckpfeiler der Mitwirkung in Berufsbildungswerke sind im „Eckpunktepapier Teilnehmendenvertretung“ zusammengefasst. Dieses finden Sie hier zum Herunterladen – auch in einfacher Sprache:

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