Mitreden, mitmischen, mitgestalten

In allen Berufsbildungswerken gibt es Interessenvertretungen für die Teilnehmer*innen, so gennante Teilnehmendenvertretungen (TNV). Sie stellen sich jedes Jahr zur Wahl und setzen sich für die Anliegen der Teilnehmer*innen ein. Dafür stehen sie im regelmäßigen Austausch mit der Leitung sowie den Fachkräften. Dabei können sie Einfluss auf innerbetriebliche Entscheidungsprozesse nehmen – bis hin zur Mitbestimmung bei Personalentscheidungen, Bauprojekten oder der Verwendung finanzieller Mittel.

Die Mitglieder der Teilnehmendenvertretung bilden sich stetig fort, um gut auf ihre vielfältigen Aufgaben vorbereitet zu sein. Dafür stellt der Verband die Plattform bereit: die BAG BBW organisiert den Austausch der Teilnehmendenvertretungen in einem überregionalen Fachausschuss, die Schulungsangebote und lädt alle zwei Jahre die Interessenvertreter*innen aus allen Berufsbildungswerken zu einem bundesweiten Netzwerktreffen ein.

Am 14. Mai 2025 hat die Mitgliederversammlung der BAG BBW der neuen Mitwirkungsordnung für Teilnehmendenvertretungen in Berufsbildungswerken (TNV-MO) zugestimmt.

Die TNV-MO stellt eine Weiterentwicklung des im Mai 2018 beschlossenen Eckpunktepapiers zur Teilnehmendenvertretung dar. Ziel ist es, die Partizipation junger Menschen mit Behinderung in den Berufsbildungswerken weiter zu stärken und eine einheitliche, verbindliche Grundlage für die Umsetzung in allen Einrichtungen zu schaffen.

Die Mitwirkungsordnung wurde gemeinsam mit Teilnehmendenvertretungen aus BBW erarbeitet. Sie schafft ein gemeinsames Verständnis von Teilhabe, das über die jeweilige Einrichtung hinausreicht und eine nachhaltige Beteiligungskultur fördert.

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