Gemeinsam für mehr Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft

Der gesetzliche Auftrag der Berufsbildungswerke ist in § 51 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) klar definiert: Die berufliche Rehabilitation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen zu fördern. Dafür treten sie gemeinsam ein und entwickeln moderne Reha-Konzepte.

Unter dem Dach der BAG BBW setzen sich die Berufsbildungswerke und ihre Träger gegenüber der Politik, der Wirtschaft, ihrem Partner Bundesagentur für Arbeit sowie Selbsthilfeverbänden dafür ein:

  • passgenaue Leistungen für junge Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft zu bieten
  • mit Arbeitgebern die Übergänge der Jugendlichen ins Arbeitsleben zu gestalten
  • Positionen für Inklusionskonzepte zu erarbeiten
  • den Austausch der Berufsbildungswerke und ihrer Träger zu fördern
  • innovative Forschungsprojekte zu initiieren

Berufsbildungswerke

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